Hinweis: Bitte klären Sie vor dem Neuaufnahmetermin ab, ob:
- Ihre Private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfekasse Leistungsausschlüsse für Naturheilverfahren hat und/ oder:
- In welchem Rahmen naturheilkundliche Verfahren (nach dem Hufelandverzeichnis) von Ärzten/ -innen (nicht Heilpraktiker/-innen) erstattungsfähig sind.
- Gesetzliche Krankenversicherung:
Gegebenenfalls erstattet Ihnen Ihre Kasse hier einen Teil der Leistung auf vorherige Anfrage zur Osteopathie und Akupunktur
Sie können auch das Kostenerstattungsprinzip für ambulante Leistungen beantragen (Erstattung nach GOÄ), falls Sie eine ausreichende Zusatzversicherung für diesen Sektor haben.